Aktuelle Veröffentlichungen - Strom
Veröffentlichungsdaten 2021 nach EnWG
enthalten
Netzstrukturmerkmale
- § 23 Abs. 1 Nr. 1 Stromkreislänge - Kabel
- § 23 Abs. 1 Nr. 1 Stromkreislänge - Freileitungen
- § 23 Abs. 1 Nr. 2 Installierte Leistung
- § 23 Abs. 1 Nr. 3 entnommene Jahresarbeit
- § 23 Abs. 1 Nr. 4 Anzahl Entnahmestellen
- § 23 Abs. 1 Nr. 5 Einwohnerzahl
- § 23 Abs. 1 Nr. 6 versorgte Fläche
- § 23 Abs. 1 Nr. 7 geografische Fläche
- § 23 Abs. 1 Nr. 8 Anzahl Entnahmestellen
- § 23 Abs. 1 Nr. 9 grundzuständiger Messstellenbetreiber
- § 23 Abs. 1 Nr. 10 Ansprechpartner im Unternehmen für Netzzugangsfragen
Netzrelevante Daten
- § 23 Abs. 3 Nr. 1 Jahreshöchstlast
- § 23 Abs. 3 Nr. 2 Summe der Netzverluste
- § 23 Abs. 3 Nr. 5 Höchstentnahmelast
- § 23 Abs. 3 Nr. 5 Bezug aus vorgelagerter Netzebene
- § 23 Abs. 3 Nr. 6 Summe Einspeisungen / Rückspeisungen
- § 23 Abs. 3 Nr. 7 Menge und Preise der Verlustenergie (Netzverluste nach § 10 StromNEV)
Bericht über die Maßnahmen nach dem Gleichbehandlungsprogramm gemäß § 7a Abs. 5 EnWG
Sie können hier unseren aktuellen Gleichbehandlungsbericht herunterladen:
Bedingungen für den Netzanschluss von Letztverbrauchern gemäß § 18 EnWG
Gemäß § 20 Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) teilen wir mit, dass für unser Netzgebiet die neuen Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz (TAB NS Nord 2012 PDF, 845 KB) mit den Beiblättern (TAB NS Nord Beiblatt PDF, 46 KB / Ergänzungen zur TAB NS Nord PDF, 85 kB) ab dem 01.08.2012 in Kraft treten.
Bedingungen für den Netzzugang gemäß § 20 EnWG
siehe Netzzugang.
Messeinrichtungen gemäß § 21 b EnWG
siehe Netzzugang.
Festlegung des Grundversorgers im Netzgebiet gemäß § 36 EnWG
siehe Grundversorger.
Veröffentlichungsdaten 2021 nach StromNEV
enthalten
- § 10 Abs. 2 durchschnittliche Beschaffungskosten
- § 10 Abs. 2 Durchschnittsverluste je Netzebene
sind nun Teil der Veröffentlichung aus dem EnWG (§ 23 Abs. 3 Nr. 7).
Diese finden Sie zukünftig unter "Veröffentlichungen aus dem EnWG".
Veröffentlichungsdaten 2020 nach StromNEV
enthalten
- § 10 Abs. 2 durchschnittliche Beschaffungskosten
- § 10 Abs. 2 Durchschnittsverluste je Netzebene
- § 19 Abs. 2 Nr. 1 Hochlastzeitfenster 2020
- § 27 Abs. 2 Nr. 1 Stromkreislänge
- § 27 Abs. 2 Nr. 2 Stromkreislänge
- § 27 Abs. 2 Nr. 3 entnommene Jahresarbeit
- § 27 Abs. 2 Nr. 4 Anzahl Entnahmestellen
- § 27 Abs. 2 Nr. 5 Einwohnerzahl
- § 27 Abs. 2 Nr. 6 versorgte Flächen (NS)
- § 27 Abs. 2 Nr. 7 geographische Flächen (MS/HS)
Verträge
Lieferantenrahmenvertrag und deren Anlagen finden Sie hier:
enthalten zu dem den Bericht über die unabhängige Prüfung gem. § 75 S.1 EEG 2014
Gemäß § 52 Abs. 1 Nr. 2 EEG ist der Netzbetreiber verpflichtet, einen Bericht über die Ermittlung der nach §§ 45 bis 49 EEG mitgeteilten Daten zu veröffentlichen. Dieser Pflicht kommt die Stadtwerke Bad Bramstedt Netz GmbH mit dieser Veröffentlichung nach.