Mein Gas- bzw. Stromzähler ist schon sehr alt. Wann wird dieser ausgetauscht?

Der Austausch des Gas- bzw. Stromzählers unterliegt in Deutschland dem Eichgesetz.

Nach Ablauf der Eichgültigkeitsdauer muss das Messgerät ausgetauscht oder die Eichgültigkeit verlängert werden. Hier gelten folgende Fristen: 8 Jahre bei elektronischen Zählern, 12 Jahre für mechanische Messwandlerzähler mit Induktionswerk [mit Läuferscheibe] oder 16 Jahre für mechanische Zähler mit Induktionswerk.

Die Eichgültigkeitsdauer von bestimmten Verbrauchsmessgeräten bei Strom, Gas oder Wasser kann mehrfach verlängert werden, wenn eine amtlich durchgeführte Stichprobenprüfung ergibt, dass die eingesetzten Messgeräte richtig messen.

Zuletzt aktualisiert am 26.01.2023 von Tim Grawert.

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