Kann ich den neuen Zähler ablehnen?
Nein. Das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende und das darin enthaltene Messstellenbetriebsgesetz schreiben den Einbau der neuen Zähler vor. Der Einbau ist für Sie als Kunde und für uns als Messstellenbetreiber bindend. In Deutschland hat der Gesetzgeber kein Ablehnungsrecht vorgesehen.
Haben Sie Bedenken gegen den Einbau? Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Bundesnetzagentur unter https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/ElektrizitaetundGas/Verbraucher/NetzanschlussUndMessung/Metering/SmartMeter_node.html sowie im Messstellenbetriebsgesetz (MsbG)
Zuletzt aktualisiert am 26.01.2023 von Tim Grawert.