Ich haben eine Ankündigung zum Zählerwechsel (Turnuswechsel) erhalten, habe aber diesen nicht beauftragt. Was soll ich tun?
Der Austausch des Gas- bzw. Stromzählers unterliegt in Deutschland dem Eichgesetz. Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass ein Wechsel Ihres Zählers nach Ablauf der Eichgültigkeit zu erfolgen hat.
Dieser Wechsel wird von uns, als Netzbetreiber durchgeführt. Sofern Sie den Zugang zum Gas- bzw. Stromzähler gewährleisten müssen (z.B. weil der Zähler in Ihrer Wohnung ist), seien Sie bitte an dem angegeben Termin vor Ort.
Sollten Sie an dem Termin verhindert sein und niemanden haben, der unseren Monteur Zutritt geben kann, wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice: 041 92-2 01 31 0.
Er ist montags bis donnerstags von 8-12 Uhr, montags und dienstags von 14-16 Uhr, donnerstags von 14-18 Uhr sowie freitags von 8-13 Uhr erreichbar.
Zuletzt aktualisiert am 26.01.2023 von Tim Grawert.