Ich habe ein Schreiben zur Übermittlung des Zählerstandes bekommen. Wie lange habe ich Zeit zum Ablesen?
Wenn Sie ein Schreiben zur Übermittlung des Zählerstandesvon uns erhalten, haben Sie ab dem Erhalt bis spätestens zu dem Datum, das auf Ihrem Schreiben aufgedruckt ist, Zeit abzulesen und uns den Zählerstand mitzuteilen. Bitte vermeiden Sie die Überschreitung dieses Zeitraums, da wir ansonsten Ihren Verbrauch rechnerisch ermitteln. Als Berechnungsgrundlage dienen dann Ihre bisherigen Verbrauchsabrechnungen.
Zuletzt aktualisiert am 26.01.2023 von Tim Grawert.