Auf welchen Gesetzen basiert der Einbau der neuen Zähler?

Im September 2016 trat das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende in Kraft und setzte damit eine Richtlinie der Europäischen Union um. Deswegen möchte der Gesetzgeber die alten Stromzähler Schritt für Schritt durch moderne, intelligente Zähler ersetzen. Grundlage dafür ist das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG). Bis spätestens 2032 erhalten alle Stromkunden in Deutschland eine moderne Messeinrichtung (mME) oder ein intelligentes Messsystem (iMSys). Bei Neubauten oder größeren Renovierungen dürfen nur noch die neuen Zähler eingebaut werden. Das Messstellenbetriebsgesetz legt auch Preisobergrenzen für den Betrieb der neuen Zähler fest.
Haben Sie Bedenken gegen den Einbau? Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Bundesnetzagentur unter https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/ElektrizitaetundGas/Verbraucher/NetzanschlussUndMessung/Metering/SmartMeter_node.html sowie im Messstellenbetriebsgesetz (MsbG)

Zuletzt aktualisiert am 26.01.2023 von Tim Grawert.

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