Netzanschlussvertrag

Strom (nach NAV)

im Niederspannungsnetz der Stadtwerke Bad Bramstedt NETZ GmbH

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Abschluss eines Netzanschlussvertrages Strom nach NAV

Der Netzanschlussvertrag Strom (nach NAV)
im Niederspannungsnetz der Stadtwerke Bad Bramstedt NETZ GmbH


wird geschlossen zwischen der


Stadtwerke Bad Bramstedt NETZ GmbH
Lohstücker Weg 10 - 12
24576 Bad Bramstedt

Geschäftsführer: Ralf Mönnig
Sitz der Gesellschaft: Bad Bramstedt
Registergericht/-nummer: Amtsgericht Kiel, HRB-Nr. 1769 KI


nachfolgend - Netzbetreiber -

und

Geburtsdatum bei natürlichen Personen / Registernummer / Registergericht bei Unternehmen

Sollten Sie einen Vertreter benannt haben, so fügen Sie bitte eine Kopie der Vollmacht bei.

nachfolgend - Anschlussnehmer -

wird folgender Vertrag

über (bitte ankreuzen)

Anschlussart*

geschlossen:

Netzanschluss*
Der Grundstückseigentümer ist mit dem Anschlussnehmer*

falls nicht identisch:

Netzebene*
Ende des Netzanschlusses (Eigentumsgrenze)*

falls abweichend (bitte definieren):

gewünschter Ausführungstermin / Wertersatz bei Widerruf*

Bei Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB, d.h. natürlichen Personen, die den Netzanschlussvertrag zu überwiegend privaten Zwecken abschließen:
Für den Fall dass die Erbringung der Leistungen zur Herstellung des Netzanschlusses vor Ablauf der Widerrufsfrist (14 Tage ab dem Tage des Vertragsschlusses) beginnen soll, erkläre ich im Hinblick auf mein Widerufsrecht zusätzlich - falls gewünscht -

Widerrufserklärung (Anlage 7)

9. Der voraussichtliche Zeitbedarf für die Herstellung des Anschlusses beträgt ca. 6 Wochen ab Vertragsschluss.

Unter der Voraussetzung, dass der Anschlussnehmer die baulichen Gegebenheiten für die sichere Errichtung des Netzanschlusses geschaffen hat.

Hinweis: Wenn Sie keinen Stromlieferanten eintragen, durch den die Belieferung erfolgt, und dem Netzbetreiber auch anderweitig kein Lieferant benannt wird, erfolgt die Versorgung mit elektrischer Energie zum privaten Verbrauch bzw. zum gewerblichen Jahresverbrauch von weniger als 10.000 kWh durch den örtlichen Grundversorger (§ 36 EnWG) zu dessen veröffentlichten Bedingungen. Grundversorger ist zur Zeit die Stadtwerke Bad Bramstedt GmbH. Sofern am Netzanschluss elektrische Energie zu überwiegend gewerblichen Zwecken mit einem voraussichtlichen Jahresverbrauch von mehr als 10.000 kWh entnommen werden soll, tritt ausnahmsweise die Ersatzversorgung mit Energie gemäß § 36 Abs. 1 EnWG durch den Ersatzversorger ein.

§ 1 Vertragsgegenstand

(1) Dieser Vertrag regelt den Anschluss der elektrischen Anlage an das Niederspannungsnetz und dessen weiteren Betrieb nach Maßgabe der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) und der Ergänzenden Bedingungen des Netzbetreibers.
Dieser Vertrag gilt nicht für den Anschluss von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien und aus Grubengas.

(2) Die Netznutznung, die Steuerbarkeit von Verbrauchseinrichtungen sowie die Belieferung mit elektrischer Energie bedürfen separater vertraglicher Regelungen.
Das Recht zur Nutzung des Anschlusses zur Entnahme von elektrischer Energie ist gesondert.

§ 2 Netzanschlusskosten

(1) Das Entgelt für die Herstellung / Änderung des o. g. Netzanschlusses ist der Anlage 3 (Angebot) zu entnehmen und ist vom Anschlussnehmer an den Netzbetreiber zu entrichten.

(2) Die Inbetriebsetzung der elektrischen Anlage ist gesondert gemäß den Ergänzenden Bedingungen zu vergüten.
Das gleiche gilt für vom Anschlussnehmer in Auftrag gegebene Sonderleistungen (z.B. Errichtung der elektrischen Anlage).

§ 3 Baukostenzuschuss

Der für den o.g. Netzanschluss vom Anschlussnehmer an den Netzbetreiber zu entrichtende Baukostenzuschuss ist der Anlage 3 (Angebot) zu entnehmen.

Bei einer vorzuhaltenden Leistung von weniger als 30 kW entfällt der Baukostenzuschuss.
Bei einer vorzuhaltenden Leistung von mehr als 30 kW wird ein Baukostenzuschuss gemäß Ergänzenden Bedingungen (Preisblatt)
je kW Mehrleistung (über 30 kW) erhoben.

§ 4 Vertragsdauer; Kündigung; Mitteilung über Eigentümerwechsel

(1) Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
Er kann mit einer Frist von einem Monat auf das Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
Eine Kündigung durch den Netzbetreiber ist nur möglich, soweit eine Pflicht zum Netzanschluss nach § 18 Abs. 1 Satz 2 EnWG nicht besteht.

(2) Das Recht des Netzbetreibers zur fristlosen Kündigung gemäß § 27 NAV bleibt unberührt.

(3) Die Kündigung bedarf der Textform.

(4) Der Anschlussnehmer ist verpflichtet, dem Netzbetreiber jede Änderung der Eigentumsverhältnisse an der elektrischen Anlage oder am angeschlossenen Objekt (Grundstück/Gebäude) in Textform unverzüglich mitzuteilen.

§ 5 Haftung

Der Netzbetreiber haftet gegenüber dem Anschlussnehmer aus Vertrag oder aus unerlaubter Handlung für Schäden, die der Anschlussnehmer durch eine Unterbrechung des Netzanschlusses oder durch Unregelmäßigkeiten beim Betrieb des Netzanschlusses sowie des Netzes erleidet, entsprechend der Regelung des § 18 NAV.

§ 6 Allgemeine und Ergänzende Bedingungen

Die Regelungen dieses Vertrages beruhen auf den derzeitigen rechtlichen und energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen, insbesondere der als Anlage 4, 5 und 6 beigefügten Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in
Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung - NAV) (Anlage 4) sowie den
Ergänzenden Bedigungen (Anlage 5) und den
(Anlage 6) Technischen Anschlussbedingungen des Netzbetreibers,
die hier unter www.badbramstedtnetz.de veröffentlicht sind.

Anlage 4 - Niederspannungsanschlussverordnung (NAV)*
Anlage 5 - Ergänzende Bedingungen der Stadtwerke Bad Bramstedt NETZ GmbH*
Anlage 6 - Technische Anschlussbedingungen der Stadtwerke Bramstedt NETZ GmbH*
Abschluss Netzanschlussvertrag (nach NAV)*

Informationspflicht gemäß Enerigedienstleistungsgesetz
Informationen gemäß § 4 Abs. 2 des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) erhalten Sie bei der Deutschen Energie-Agentur (www.dena.de) und dem Gebäudeenergieberater Ingenieure - Handwerker Nord e.V. (www.gih-nord.de). Wir verweisen auch auf die Liste der Anbieter von Energiedienstleistungen, Energieaudits und Energieeffizenzmaßnahmen bei der Bundesstelle für Energieeffizienz (www.bfee-online.de).


Hinweis zum Streitbeilegungsverfahren (gilt nur Verbraucher i. S. d. § 13 BGB)
Energieversorgungsunternehmen und Messstellenbetreiber (Unternehmen) sind verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern im SInne des § 13 BGB (Verbraucher) insbeondere zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen des Unternehmens (Verbraucherbeschwerden), die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie oder die Messung der Energie betreffen, im Verfahren nach § 111a EnWG innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten.

Verbraucherbeschwerden sind zu richten an:

Stadtwerke Bad Bramstedt NETZ GmbH
Lohstücker Weg 10 - 12
24576 Bad Bramstedt

Telefon 04192 20131-0
Telefax 04192 20131-26

zum Kontaktformular

Ein Verbraucher ist berechtigt, die Schlichtungsstelle nach § 111b EnWG zur Durchführung eines Schlichtungsverfahrens anzurufen, wenn das Unternehmen die Beschwerde nicht innerhalb der Bearbeitungsfrist abgeholfen hat oder erklärt hat, der Beschwerde nicht abzuhelfen, § 14 Abs. 5 BSBG bleibt unberührt. Das Unternehmen ist verpflichtet, an dem Verfahren bei der Schlichtungsstelle teilzunehmen. Die EInrichung einer Beschwerde bei der Schlichtungsstelle hemmt die gesetzliche Verjährung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren (z.B. nach EnWG) zu beantragen, bleibt unberührt.

Die Kontaktdaten der Schlichtungsstelle sind derzeit:

Schlichtungsstelle Energie e.V.
Friedrichstraße 133
10117 Berlind

Allgemeine Informationen zu Verbraucherrechten sind erhältlich über den Verbraucherservice der

Bundesnetzagentur für den
Bereich Elektrizität und Gas
Postfach 8001
53105 Bonn

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