Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss
von Letztverbrauchern in Niederspannung

Die Bundesregierung ist berechtigt, mittels Rechtsverordnung allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung bei den an das Niederspannungsnetz angeschlossenen Letztverbrauchern angemessen festzusetzen. Die folgenden Dateien stellen wir Ihnen zum Download bereit:

Verordnung über allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss
Ergänzende Bedingungen und weitere Informationen