Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss
von Letztverbrauchern in Niederspannung
Die Bundesregierung ist berechtigt, mittels Rechtsverordnung allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung bei den an das Niederspannungsnetz angeschlossenen Letztverbrauchern angemessen festzusetzen. Die folgenden Dateien stellen wir Ihnen zum Download bereit:
gültig ab 01.02.2020
gültig bis 31.01.2020