Technische Mindestanforderungen
Betreiber von Gasversorgungsnetzen sind gemäß § 19 Abs. 2 EnWG verpflichtet, unter Berücksichtigung nach § 17 EnWG festgelegten Bedingungen für den Netzanschluss von LNG-Anlagen, dezentralen Erzeugungsanlagen und Speicheranlagen, von anderen Fernleitungs- oder Gasverteilungsanlagen sowie von Direktleitungen sogenannte technische Mindestanforderungen an deren Auslegung und Betrieb festzulegen und im Internet zu veröffentlichen.
Der Anschluss einer Anlage des Anschlussnehmers an das Gasversorgungsnetz der Stadtwerke Bad Bramstedt Netz GmbH erfolgt auf Basis festgelegter technischer Mindestanforderungen, gesetzlicher oder behördlicher Bestimmungen sowie den anerkannten Regeln der Technik.Elektrizitätsversorgungsnetz der Stadtwerke Bad Bramstedt Netz GmbH erfolgt auf Basis festgelegter technischer Mindestanforderungen, gesetzlicher oder behördlicher Bestimmungen sowie den anerkannten Regeln der Technik.
Bitte beachten:
Diese oben genannte Rahmenbedingungen und Mindestanforderungen sind in den folgenden Dokumenten nochmals ausführlich beschrieben: