Grund- und Ersatzversorger Strom
Nach den gesetzlichen Vorgaben haben Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung alle drei Jahre jeweils zum 1. Juli den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen sowie dies bis zum 30. September des Jahres im Internet zu veröffentlichen und der nach Landesrecht zuständigen Behörde schriftlich mitzuteilen.
Die erste Feststellung erfolgte zum 01. Juli 2006, die zweite Feststellung zum 01. Juli 2009, die dritte Feststellung zum 01. Juli 2012, die vierte Feststellung zum 01. Juli 2015, die fünfte Feststellung zum 01. Juli 2018 und die aktuelle Feststellung ist zum 01. Juli 2021 erfolgt und hat folgendes ergeben:
Grundversorger gemäß § 36 EnWG ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.
Im Netzgebiet der Stadtwerke Bad Bramstedt Netz GmbH gilt folgendes:
Entsprechend den oben genannten Vorgaben wurde zum 01. Juli 2021 im Stadtgebiet Bad Bramstedt die Stadtwerke Bad Bramstedt GmbH als Grundversorger festgestellt.
Gültige Tarife der Grundversorgung Strom finden Sie in der Rubrik Strom auf der Internetseite:
Kontaktdaten des zuständigen Grundversorgers
Stadtwerke Bad Bramstedt GmbH
Lohstücker Weg 10 - 12
24576 Bad Bramstedt
Tel. 04192 8798-31
Fax 04192 8798-98
E-Mail vertrieb@stwbb.de
Für Rückfragen und weitere Informationen in diesem Zusammenhang, wenden Sie sich bitte an:
Stadtwerke Bad Bramstedt NETZ GmbH
Lohstücker Weg 10 - 12
24576 Bad Bramstedt
Tel. 04192 20131-0
Fax 04192 20131-26
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