Gasmangellage und Alarmstufe des Notfallplans Gas

Vor dem Hintergrund der aktuellen geopolitischen Lage (Krieg in der Ukraine) wird zurzeit die Gasversorgung in den Medien thematisiert. Die Bundesregierung hat am 30. März 2022 die Frühwarnstufe und am 23. Juni 2022 die Alarmstufe des Notfallplans Gas ausgerufen. Damit reagiert sie auf eine mögliche Gasmangellage in Folge verminderter oder ausbleibender Gaslieferungen aus Russland.

Als Gasverteilnetzbetreiber möchten wir zu den wichtigsten Fragen in diesem Zusammenhang informieren.

Wie ist die aktuelle Situation im Gasnetz der Stadtwerke Bad Bramstedt Netz GmbH?

Für uns gilt aktuell: Derzeit gibt es keine Veränderung des Tagesgeschäftes, wir beobachten die Situation und blicken mit erhöhter Aufmerksamkeit Richtung Gastransportnetzbetreiber und Marktsituation. Bis dato ist auch keine Aufforderung zur Gasreduzierung für unsere Kunden erfolgt und wird auch derzeit nicht erwartet. Unsere Prozesse sind stabil und werden für die kommende Heizperiode geschärft.

Die Netzstabilität ist gewährleistet und nicht gefährdet. Durch das Ausrufen dieser Stufe wird immer noch davon ausgegangen, dass der Markt die Störung noch alleine bewältigen kann. Dass die Alarmstufe ausgerufen wird, war in letzter Zeit erwartet worden.

Was bedeutet die Alarmstufe konkret?

Die Ausrufung der Alarmstufe als zweite von drei Eskalationsstufen gilt immer noch als Vorsorgemaßnahme. Die Gasversorgung verläuft derzeit ohne Einschränkungen. Am 30. März 2022 war die Frühwarnstufe – Stufe 1 des Notfallplanes – ausgerufen worden. Per Gesetz (Erdgas-Versorgungs-Sicherheitsverordnung SoS-VO) sind bei einer möglichen Gasmangellage drei Stufen festgelegt:

  • Bei der Frühwarnstufe „Frühwarnung“ liegen ernstzunehmende und zuverlässige Hinweise vor, dass eine erhebliche Verschlechterung der Gasversorgungslage eintreten kann.
  • Bei der Alarmstufe „Alarm“ tritt eine Störung oder außergewöhnlich hohe Nachfrage auf, die zu einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage führt. Diese ist noch mit marktbasierten Maßnahmen zu bewältigen.
  • Die Notfallstufe „Notfall“ greift für den Fall, dass die marktbasierten Instrumente angewendet wurden, aber die Gasversorgung nicht ausreicht, um die noch verbleibende Gasnachfrage zu decken. Zusätzlich müssen nicht marktbasierte Maßnahmen ergriffen werden, um insbesondere die Gasversorgung der geschützten Kunden zu gewährleisten.
Was passiert bei einer Gasmangellage im Netz?

Sollte es zu einem Engpass zum Beispiel durch eine nationale Gasmangellage kommen, greifen in Deutschland und Europa klare behördliche Regeln und Sicherungsmechanismen (gem. EnWG §16.1 und §16.2).

Die Netzbetreiber, ausgehend vom Fernleitungsnetzbetreiber, haben im Rahmen ihrer Systemverantwortung für ihr jeweiliges Netz, Gefährdungen oder Störungen durch netz- und marktbezogene Maßnahmen zu beseitigen.

Das betrifft insbesondere die Anpassung von Gaseinspeisungen, Gastransporten und Gasausspeisungen entsprechend den Erfordernissen für einen sicheren und zuverlässigen Netzbetrieb.

Welche Verbraucher sind von Abschaltungen betroffen?

Es existiert laut EnWG eine Priorisierung von möglichen Abschaltungen.

Der überwiegende Teil der Gaskunden ist per Gesetz geschützt und wird nicht abgeschaltet. Auch bei einem geringen Gasdruck können Haushalte weiterhin versorgt werden.

Geschützte Kunden sind u.a. Privathaushalte und Einrichtungen der kritischen Infrastruktur, wie zum Beispiel Krankenhäuser, Altenheime und Einrichtungen, die für das Funktionieren des öffentlichen Lebens notwendig sind, wie zum Beispiel Feuerwehr, Polizei, Technisches Hilfswerk und Bundeswehr.

Nichtgeschützte Kunden wie große Industriebetriebe (gemäß Regelungen im Netzanschlussvertrag), werden vorab informiert und können durch den Netzbetreiber aufgefordert werden, ihren Gasbezug zu reduzieren oder einzustellen.

Diese Aufforderung erfolgt nur, wenn der vorgelagerte Fernleitungsbetreiber dazu anweist. Eine aktive Trennung der Kunden vom Netz findet nicht statt.

Weitere Informationen im Info-Blatt des BDEW

Der BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. hat zu diesem Thema ein Informationsblatt mit den wichtigsten Hintergründen und Fakten für Gaskunden herausgegeben. Die Unterlagen können Sie hier mit freundlicher Genehmigung des BDEW gern herunterladen:

Wie kann ich Energie einsparen?

Das BMWK stellt auf ihrer Kampagnen-Webseite "Energiewechsel.de" Tipps zum Energiesparen/Energiewechsel zur Verfügung. Über den folgenden Link gelangen Sie auf die Kampagnen-Webseite des BMWK:

Täglicher Lagebericht der BNetzA

Die Bundesnetzagentur BNetzA stellt außerdem täglich einen Lagebericht zur aktuellen Situation und Entwicklung der Gasversorgung in Deutschland auf ihrer Webseite zur Verfügung. Über folgenden Link können Sie den Lagebericht einsehen: