EEG-Einspeiseanlagen
Entsprechend der Regelungen des Erneuerbaren Energie-Gesetzes sind Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien und aus Grubengas vorrangig an das Stromverteilnetz der Stadtwerke Bad Bramstedt Netz GmbH anzuschließen; die erzeugte Elektrizität ist aufzunehmen und zu vergüten.
Steckerfertige PV-Anlagen zu bedienen ist nicht einfach. Der Anwender muss einige Details beachten, um den sicheren Betrieb der „Balkonmodule“ zu gewährleisten. Ein Ratgeberblatt der HEA – Fachgemeinschaft informiert über die genormte Einspeise-Steckvorrichtung und weist auf den erforderlichen Anmeldeprozess beim Netzbetreiber sowie relevante Sicherheitsaspekte hin. Darüber hinaus erklärt es, ob und wann ein Austausch des Zählers für den Betrieb der Anlage erforderlich ist.
Hinweise zu steckerfertigen PV-Anlagen
Hinweise zu steckerfertigen PV-AnlagenAnmeldeformular für steckerfertige PV-Anlagen
Das vereinfachte Anmeldeformulare (falls keine Einspeisevergütung gewünscht ist) für die technische Betriebsbereitschaftserklärung/-anmeldung von steckerfertigen PV-Anlagen erhalten Sie untenstehend.
Das entsprechende Formular ist zusammen mit einem
- Datenblatt des Wechselrichters
- Datenblatt des/der Module
- Registrierungsbestätigung im Marktstammdatenregister
an uns zu senden.
Wenn wir die o. g. Unterlagen und das vollständig ausgefüllte Anmeldeformular vorliegen haben, werden wir - falls notwendig - Ihren alten Stromzähler kostenfrei gegen einen Zwei-Energie-Richtungszähler austauschen.
Formulare
Die Formulare für die technische Betriebsbereitschaftserklärung/-anmeldung erhalten Sie untenstehend. Die entsprechenden Formulare zum Netzanschluss/Inbetriebsetzung sowie unser aktuelles Preisblatt erhalten Sie mit unserem EEG-Anschlussangebot per Post zugesandt:
Das Marktstammdatenregister hat zum 31.01.2019 u.a. das PV-Meldeportal abgelöst.
Anlagenbetreiber (ABR) müssen sich selbst und die Anlage registrieren, die sie betreiben.
Diese Pflichten gelten auch dann, wenn die Anlage bereits in einem anderen Register der Bundesnetzagentur registriert wurde.
Da auch Anlagen registriert werden müssen, die keine Förderung erhalten, sind auch deren Betreiber verpflichtet, sich zu registrieren.
Für weitere Informationen zu den Meldepflichten und zur Registrierung haben wir Ihnen den Flyer "Marktstammdatenregister" zur Verfügung gestellt.
Flyer "Marktstammdatenregister"
Stichtagsablesung - EEG
Die stichtagsbezogene Zählerstandsmeldung von EEG-Anlagenbetreibern im Stromnetz der Stadtwerke Bad Bramstedt Netz GmbH hat mönatlich bis spätestens 5. Werktag wie folgt zu erfolgen (spätere Zählerstandsmeldungen werden für die Monatsrechnungen bzw. Abschlagsbeträge nicht mehr berücksichtigt etwaige Zählerstände werden dann geschätzt):
Wählen Sie aus den folgenden Möglichkeiten
per E-Mail:
anschluss [at] badbramstedtnetz.de
per Zählerstandsmitteilungsformular:
zur Zählerstandsmitteilung
per Fax:
(04192) 20131-26
per Post:
siehe untenstehende Anschrift
Fragen zum Thema EEG-Einspeiseanlagen
Stadtwerke Bad Bramstedt Netz GmbH
Hausanschlusswesen (EEG)
Lohstücker Weg 10-12
24576 Bad Bramstedt
anschluss [at] badbramstedtnetz.de
Technik / Anmeldungen / Inbetriebsetzungen
Tel. (04192) 20131-17
EEG-Abrechnung
Tel. (04192) 20131-16
Sammelfax
Fax. (04192) 20131-26