

Lieferantenrahmenvertrag:
Der Lieferantenrahmenvertrag regelt das Vertragsverhältnis zwischen Netzbetreiber und Lieferant bei der Belieferung von Kunden des Lieferanten mit Strom an Entnahmestellen, die an das Netz des Netzbetreibers angeschlossen sind. Der Abschluss von Lieferantenrahmenverträgen erfolgt über das von uns beauftragte:
Dienstleistungsunternehmen:
EVU-Assist GmbH
Rathausplatz 11
24558 Henstedt-Ulzburg
Lieferantenrahmenvertrag:
vorläufige Netznutzungsentgelte Strom 2012 (gem. §20 EnWG)
Bei diesem Preisblatt für das Jahr 2012 handelte es sich um Prognosewerte (nach § 20 Abs. 1 S. 2 EnWG).
ab 01.01.2011
Netznutzungsentgelte Strom, Messstellenbetrieb, Messdienstleistung, Abrechnung
ab 01.01.10
Netzentgelte Strom gültig ab 01.01.2010
ab 01.01.2009
Netznutzung, Messtellenbetreib, Abrechnung, Messung
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