

Nach den gesetzlichen Vorgaben haben Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung alle drei Jahre jeweils zum 1. Juli den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen sowie dies bis zum 30. September des Jahres im Internet zu veröffentlichen und der nach Landesrecht zuständigen Behörde schriftlich mitzuteilen.
Das erste Mal war diese Feststellung zum 01. Juli 2006 durchzuführen, zum 01. Juli 2009 war eine erneute Festellung durchzuführen.
Grundversorger gemäß § 36 EnWG ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.
Im Netzgebiet der Stadtwerke Bad Bramstedt Netz GmbH gilt folgendes:
Entsprechend den oben genannten Vorgaben wurde zum 01. Juli 2009 im Stadtgebiet Bad Bramstedt die Stadtwerke Bad Bramstedt Netz GmbH als Grundversorger festgestellt.
Für Rückfragen und weitere Informationen in diesem Zusammenhang, wenden Sie sich bitte an
Stadtwerke Bad Bramstedt Netz GmbH
Lohstücker Weg 10-12
24576 Bad Bramstedt
Kontaktdaten des zuständigen Grundversorgers:
Stadtwerke Bad Bramstedt GmbH
Lohstücker Weg 10-12
24576 Bad Bramstedt
Tel.: 04192/8798-31
Fax: 04192/8798-98
Email: vertrieb@stadtwerke-badbramstedt.de
Gültige Tarife der Grundversorgung Gas finden Sie in der Rubrik Strom auf der Internetseite:
www.stadtwerke-badbramstedt.de
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